DIN 66399
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen zur verantwortungsvollen Vernichtung personenbezogener Daten. Das Deutsche Institut für Normung oder DIN 66399 ist der deutsche Industriestandard für die physische Datenvernichtung innerhalb Europas. Diese gibt an, was eine Mindestfraktionsgröße oder -wirkung sein muss, um einer bestimmten Zerstörungsklasse zu entsprechen. Bei der Datenträgervernichtung handelt es sich heutzutage häufig um digitale Datenträger wie Bänder, Festplatten, Server, USB, aber auch um Papierdokumente. Datenträger wie Festplatten, Disketten, USB-Sticks, Bänder und andere digitale Datenträger mit vertraulichen oder geheimen Informationen werden am Ende ihrer Nutzungsdauer vernichtet. Dies kann durch physisches Reduzieren und Biegen der Datenträger erfolgen. Dazu kommt ein Shredder zum Einsatz, eine Maschine, die unter hohem Druck beispielsweise Scheiben von einer Festplatte schneidet. Ein geschlossener Prozess in einem geschlossenen sicheren Vernichtungsort oder bei Ihnen vor Ort, beides garantiert, dass Ihre Daten nicht auf der Straße landen. Unter Prozess verstehen wir den gesamten Prozess von der Bestandsaufnahme, Sammlung, Transport, Vernichtung, Verwertung bis hin zur Bereitstellung von Berichten.